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Kontrollfahrt (Ausländer)

Du hast bereits deinen Führerschein in einem Nicht-EU- oder -EFTA-Staat gemacht? Ab dem Zeitpunkt, in dem du in der Schweiz angemeldet bist, hast du ein Jahr Zeit, deinen ausländischen Führerschein in einen schweizerischen Führerschein umschreiben zu lassen. Dafür ist eine Kontrollfahrt notwendig.

Wenn du auf der Kontrollfahrt nachweisen kannst, dass du die Verkehrsregeln kennst und dass du Fahrzeuge der entsprechenden Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher führen kannst,  erhältst du einen Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie. Aufgepasst, eine solche Kontrollfahrt kann nur ein Mal absolviert werden und nicht wiederholt werden! Bei nicht bestandener Kontrollfahrt wird der ausländische Führerschein aberkannt und du musst dich um einen Lernfahrausweis bewerben. Bei unentschuldigtem Fehlen an der Kontrollfahrt gilt diese als nicht bestanden. Da die Kontrollfahrt nur ein Mal absolviert werden kann, raten wir dir, zuvor eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer zu machen. Du kannst kein Deutsch? – Kein Problem, bei uns können Fahrstunden auch in Englisch abgehalten werden. Hast du das Gesuch zur Umschreibung deines ausländischen Führerscheins eingereicht, hast du drei Monate Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren.

Was wird an einer Kontrollfahrt geprüft?

Korrekte Fahrzeugbedienung, korrektes Einspuren, Kenntnisse der allgemeinen Verkehrs- und Vortrittsregeln, angemessenes Verhalten im Verkehr, vorausschauende Fahrweise, Fahren nach Wegweisern, Fahren auf Autobahnen und Autostrassen. Des Weiteren musst du folgende Fahrmanöver beherrschen: Seitwärtsparkieren, Rückwärtsparkieren, ein Wendemanöver, Rückwärtsfahren und eine Notbremsung.

Gib mit uns Gas.

Wir freuen uns auf deine unverbindliche Anfrage.

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