Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der A-T-L Fahrschulen. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, SMS, WhatsApp, telefonisch oder online) von durch den Kunden gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung oder nach Abschluss des Motorradgrundkurses, des Nothelferkurses oder dem Abschluss des VKU (Verkehrskundekurs). Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Gültig ab 1. Feb. 2022
Anmeldung
Eine Anmeldung für Fahrlektionen, den Motorradgrundkurs, den Nothelferkurs und den VKU (Verkehrskundekurs), erfolgt mündlich, per SMS, WhatsApp, telefonisch oder online.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer, die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und verstanden zu haben, sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Anmeldungen sind verbindlich.
Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen sind, soweit nicht anders abgemacht, bei jeder Fahrlektion in bar zu bezahlen. Allfällige Rechnungen für die Dienstleistung der A-T-L Fahrschulen, sofern mit dem Kunden keine speziellen Regelungen getroffen wurden, sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 50.– an.
Vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt vor der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Zahlungen offen sind. Der Fahrlehrer kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
Fahrlektionen; praktischer Fahrunterricht:
Kat. B, BE, Taxi BPT, C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, Einzellektion Motorrad
Abmeldungen, Verspätungen, Absenzen, nicht-erscheinen
Wenn mit dem Fahrschüler keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Vereinbarte Lektionen müssen spätestens 2 volle Arbeitstage vor Beginn der Lektion per SMS, WhatsApp, telefonisch oder online abgemeldet werden. Die Abmeldung gilt erst als akzeptiert, wenn dies vom Fahrlehrer bestätigt wird.
Als Arbeitstage gelten Montag bis Samstag von 7:00 bis 18:00 Uhr.
Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt.
Sofern der Kunde über die Verspätung nicht informiert, ist der Fahrlehrer nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet, länger zu warten. Allfällig verlorene Zeit geht zulasten des Kunden. Bei Nicht-Erscheinen zur abgemachten Fahrlektion wird die Lektion vollumfänglich verrechnet. Verspätet sich der Fahrlehrer, ist ebenso der Fahrschüler verpflichtet, max. 15 Minuten zu warten. Die durch den Fahrlehrer verlorene Zeit wird direkt bei der Fahrstunde angehängt oder nachgeholt.
Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Nothelferkurs
Abmeldungen, Verspätungen, Absenzen, nicht-erscheinen
Wenn mit dem Kursteilnehmer keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Der Nothelferkurs wird ab 4 Teilnehmern durchgeführt.
Kann der Kursteilnehmer bei einem Nothelferkurs nicht teilnehmen, ist der Kursteilnehmer verpflichtet, sich rechtzeitig abzumelden.
Bei einer kurzfristigen Abmeldung unter 7 Tagen wird eine Ausfallgebühr von CHF 50.– erhoben.
Bei einer Abmeldung unter 3 Tagen oder bei Nicht-Erscheinen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich können versäumte Kursteile nicht nachgeholt werden. Wir sind jedoch bemüht, dass ein Kursteilnehmer den versäumten Kursteil möglichst, sofern bei einem anderen Kurs ein Platz frei ist, nachholen kann. Gegebenenfalls auch an einem anderen Standort der A-T-L Fahrschulen. Kann kein passender freier Platz gefunden werden, muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden. Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind nicht möglich.
Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Verspätungen (entschuldigt oder unentschuldigt) werden in Nothelferkursen bis zu 10 Minuten Dauer toleriert, danach gilt der jeweilige Kursteil als nicht besucht und wird zum vollen Preis verrechnet.
VKU (Verkehrskundekurs)
Abmeldungen, Verspätungen, Absenzen, nicht-erscheinen
Wenn mit dem Kursteilnehmer keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Kann der Kursteilnehmer bei einem VKU (Verkehrskundekurs) nicht teilnehmen, ist der Kursteilnehmer verpflichtet, sich rechtzeitig abzumelden.
Bei einer kurzfristigen Abmeldung unter 7 Tagen wird eine Ausfallgebühr von CHF 100.– erhoben.
Bei einer Abmeldung unter 3 Tagen oder bei Nicht-Erscheinen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich können versäumte Kursteile nicht nachgeholt werden. Wir sind jedoch bemüht, dass ein Kursteilnehmer den versäumten Kursteil möglichst, sofern bei einem anderen Kurs ein Platz frei ist, nachholen kann. Gegebenenfalls auch an einem anderen Standort der A-T-L Fahrschulen. Kann kein passender freier Platz gefunden werden, muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden. Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind nicht möglich.
Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Verspätungen (entschuldigt oder unentschuldigt) werden in VKU-Kursen bis zu 10 Minuten Dauer toleriert, danach gilt der jeweilige Kursteil als nicht besucht und wird zum vollen Preis verrechnet.
VKU (Verkehrskundekurs) Durchführung
Der VKU (Verkehrskundekurs) ist obligatorisch und dauert insgesamt 8 Stunden. Er ist unterteilt auf vier Unterrichtsblöcke an vier Tagen zu je 2 Stunden oder an zwei Tagen zu je 4 Stunden.
Der VKU (Verkehrskundekurs) wird ab 4 Teilnehmern durchgeführt. Die Teilnehmer sind aufgefordert, den Anweisungen des Instruktors zu folgen. Der Kursteilnehmer muss zum Zeitpunkt des ersten Kurstages im Besitz eines gültigen, schweizerischen Lernfahrausweises sein und dieser ist bei allen Kursteilen mitzunehmen. Die Kursgebühren sind am 1. Kurstag in bar zu bezahlen. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs auszuschliessen (Störung des Unterrichts, Verspätung, ausstehendes Kursgeld). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Es müssen alle Kursteile vollumfänglich besucht werden. Fehlt ein Fahrschüler an einem oder mehreren Kursteilen, müssen diese nachgeholt werden. Nur wer den VKU (Verkehrskundeunterricht) vollumfänglich besucht hat, ist für die Teilnahme an der praktischen Führerprüfung berechtigt. Die Registration findet online im Sari-System statt. Dem Kursteilnehmer wird eine VKU-Bestätigung nur dann ausgehändigt, wenn der Kursteilnehmer die praktische Führerprüfung in einem Kanton ablegt, in welchem das Strassenverkehrsamt nicht mit dem Sari-System verbunden ist.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist der Fahrlehrer berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs umgebucht. Kann der Kursteilnehmer verpasste Kurse oder Kursteile nicht rechtzeitig vor Ablauf des Lernfahrausweises absolvieren oder nachholen, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung, noch auf anderweitige Entschädigung. Die Kursteilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die benötigten Kurse innert der Gültigkeitsfrist ihres Lernfahrausweises zu absolvieren.
Motorrad-Grundkurs
Abmeldungen, Verspätungen, Absenzen, nicht-erscheinen
Wenn mit dem Kursteilnehmer keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Kann der Kursteilnehmer bei einem Motorrad-Grundkurs nicht teilnehmen, ist der Kursteilnehmer verpflichtet, sich rechtzeitig abzumelden.
Bei einer kurzfristigen Abmeldung innert weniger als 5 Tagen wird eine Ausfallgebühr von CHF 200.– erhoben.
Bei einer Abmeldung innert weniger als 2 Tagen oder bei Nicht-Erscheinen wird der volle Betrag von CHF 600.– in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich können versäumte Kursteile nicht nachgeholt werden. Wir sind jedoch bemüht, dass ein Kursteilnehmer den versäumten Kursteil möglichst, sofern bei einem anderen Kurs ein Platz frei ist, nachholen kann. Gegebenenfalls auch an einem anderen Standort der A-T-L Fahrschulen.
Kann kein passender freier Platz gefunden werden, muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden. Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind nicht möglich. Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Motorrad-Grundkurs PGS Durchführung
Der Motorrad-Grundkurs wird ab 3 Teilnehmern durchgeführt. Der auf 3 Teile aufgeteilte Kurs muss der Reihe nach besucht werden. Die Kursteilnehmer sind aufgefordert, den Anweisungen des Instruktors zu folgen; für jegliche Unfälle haftet der Teilnehmer. Mitzubringen sind ein gültiger Lernfahrausweis und Fahrzeugausweis, ein verkehrs- und betriebstaugliches Motorrad sowie angemessene Motorradbekleidung.
Die Kurse finden bei jeder Witterung statt.
Das komplette Kursgeld von Fr. 600.– wird am ersten Kurstag in bar einkassiert.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist der Fahrlehrer berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs umgebucht. Kann der Kursteilnehmer verpasste Kurse oder Kursteile nicht rechtzeitig vor Ablauf des Lernfahrausweises absolvieren oder nachholen, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung noch auf anderweitige Entschädigung. Der Kursteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die benötigten Kurse innert der Gültigkeitsfrist seines Lernfahrausweises zu absolvieren.
Lektionsdauer
Die Zeit der abgemachten Fahrlektion beinhaltet den Fahrunterricht, sowie die allfälligen Instruktionen, Erläuterungen, die Bezahlung, Schlussbesprechung und eine neue Terminfindung. In speziellen Fällen können auch Fahrlektionen von anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.
Abholung / Anfahrt zur Fahrstunde
Wenn mit dem Fahrschüler keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Anfahrt zur Abholung für die Fahrstunde:
- Anfahrt zur Abholung bis ca. 10 Minuten wird nicht verrechnet.
- Weitere Anfahrts-Strecken gehen zulasten des Schülers.
Lernfahrausweis
Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen. Ist der Ausweis nicht vorhanden oder wurde er vergessen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zulasten des Kunden.
Bei einem Lernfahrausweis-Entzug muss der Fahrlehrer sofort informiert werden.
Fahrzeuge
Sämtliche Fahrlektionen der Kategorien B, BE, C, C1, C1E, D, D1, D1E werden in dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrlehrer-Fahrzeugen, laut den Richtlinien des Strassenverkehrsamtes, durchgeführt.
In Ausnahmefällen kann bei einer Kontrollprüfung der Einsatz mit dem Fahrzeug des Fahrschülers erfolgen. Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung. Motorrad-Fahrlektionen werden grundsätzlich auf dem Fahrzeug des Fahrschülers durchgeführt.
Versicherung / Administrationspauschale
Für alle von dem Fahrlehrer organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen (Motorrad-Grundkurs, Einzellektion Motorrad, VKU, Nothelferkurs) schliesst der Fahrlehrer jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Fahrlehrer nicht haftbar gemacht werden.
Beim praktischen Fahrunterricht ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogenmissbrauchs oder Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
Bussen / Gesetzesübertretungen
Grundsätzlich ist der Fahrlehrer beim praktischen Fahrunterricht dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zulasten des Fahrschülers.
Fahrfähigkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit durch Alkohol-, Drogenmissbrauch, Medikamenteneinfluss, sowie Übermüdung, behält sich der Fahrlehrer vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Schuhwerk / Bekleidung
Der Fahrschüler ist verpflichtet, an den Fahrlektionen geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen (keine Flip-Flops, keine hohen Absatzschuhe und keine verschmutzte Arbeitskleidung).
Copyright
Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf der Website der atl-fahrschulen.ch wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
Links und Inhalte
Datenschutz
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Der Fahrlehrer ist berechtigt, Personendaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt werden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie, die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit den A-T-L-Fahrschulen ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der betroffenen Fahrschule.